Cloaking
Eigentlich sieht jeder Besucher einer Seite denselben Inhalt. Mit der Technik des Cloaking allerdings wird dem Webcrawler ein anderer Inhalt geboten, da Google Inhalte die textlastig sind bevorzugt. Diese Begünstigung von Seiten mit vielen einzigartigen Textinhalten basiert auf der Annahme, dass vor allem guter Content benutzerfreundlich ist. Folglich bemühen sich viele Webseitenbetreiber im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung um gute Inhalte. Webseitenbesucher wollen allerdings nicht immer nur lange Texte lesen, wenn sie eine Seite besuchen und Informationen finden wollen. Internetnutzer konsumieren vermehrt natürlich auch gerne multimediale Inhalte wie Videos oder Bilder. Technologien wie Flash ermöglichen es, Webseiten mit tollen Effekten, Animationen und Sounds auszustatten, um dem User ein interaktives Erlebnis zu bescheren. Allerdings fehlen bei diesen Flash-Seiten die relevantesten Elemente für Webcrawler: Content, Keywords und Links. Professionelle Suchmaschinenoptimierung lässt sich mit einer Flash-Seite daher nur bedingt realisieren.
Cloaking klingt zu schön, um Google gefallen zu können
Über das Cloaking werden Webcrawlern textlastige Seiten zur Verfügung gestellt, die sie problemlos indexieren und ranken können, während Besucher gleichzeitig mit kreativen Inhalten begeistert werden können. Klingt soweit doch nach einer idealen Lösung, wäre Cloaking nach den Webmaster Richtlinien von Google nicht als Massnahme für SEO ausgeschlossen. Cloaking wird im Allgemeinen den Spam-Methoden der Suchmaschinenoptimierung und für gewöhnlich dem sogenannten Black Hat SEO zugeordnet. Laut der Suchmaschine ist die Methode aus dem Grund verboten, weil es in der Anfangszeit der SEO vermehrt zur Täuschung eingesetzt wurde. So hat man ein Thema nicht unterschiedlich dargestellt, durch Texte und Videos, sondern je nach Nutzer, gänzlich unterschiedliche Inhalte geboten – wie zum Beispiel Kinderspielzeug und Fahrräder.
Die Gegenmassnahmen von Suchmaschinen
Suchmaschinen wie Google versuchen grundsätzlich derlei Methoden zu unterbinden, unter anderem in dem sie mehrere, unbekannte Webcrawler durch das Internet ziehen lassen. Solche Crawler besuchen die Webseite über eine neutrale IP-Adresse und können in Folge dessen nicht durch sogenanntes User-Agent-Cloaking oder IP-Cloaking ausgeschlossen werden. Das Ergebnis: Der Crawler erkennt, ob illegale SEO Massnahmen angewandt wurden oder nicht. Werden derlei Methoden auf einer Webseite festgestellt, muss meist mit einer Deindexierung gerechnet werden. In der Regel bleibt dem Betreiber dann lediglich der Aufbau einer neuen Webseite übrig, zumal die alte oftmals auf einer Art “Schwarzen Liste” bei Google steht.
Wie der damalige Chef des Web-Spam-Teams von Google, Matt Cutts, bestätigte, habe man sich entschlossen, alle Formen des Cloakings aus den Qualitätsrichtlinien für Suchmaschinenoptimierung auszuschliessen. Ein gutes Cloaking gibt es nicht, da der Webcrawler nach Auffassung von Google immer wie ein Besucher behandelt werden sollte. Zwar erschwert die Dynamik von Webseiten (z.B. Änderungen von Inhalten oder Anzeigen), dass User und Crawler die gleiche Seite sehen, aber hier zeigen sich die Suchmaschinen durchaus kulant.